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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
30.04.2024
Entscheidung
3. Senat, Gesamtzusage - ruhegeldfähiges Monatsentgelt
Tenor Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1060/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 18. August 2021 – 3 Ca 174/21 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen. Leitsatz Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertrags...
Tenor Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1060/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 18. August 2021 – 3 Ca 174/21 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen. Leitsatz Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Berücksichtigung tarifvertraglicher Leistungen bei der Bemessung des ruhegeldfähigen Einkommens des Klägers.2 Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt, die ihm eine Versorgung nach der Versorgungsordnung 1976 (VO 1976) zusagten. In der VO 1976 heißt es auszugsweise: „WERKSPENSION § 6 Beginn der Leistungen 1. Anspruch auf Werkspension haben Arbeitnehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu E. … § 7 Ruhegeldfähiges Einkommen 1. Für die Errechnung der Versorgungsleistungen ist die...
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